Schutzkonzept - Skilift Ghöch

INFOTELEFON
Direkt zum Seiteninhalt
COVID-19 MASSNAHMEN
ZUM SCHUTZ UNSERER GÄSTE UND MITARBEITENDEN
 
Stand: 20.12.2021
Wir freuen uns, dass wir sie an unserem Skilift begrüssen dürfen. Um uns allen einen schönen und sicheren Tag im Schnee und der Natur zu ermöglichen, verfolgen wir alle gemeinsam folgende Massnahmen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Geniessen Sie es bei uns.

Allgemeine Informationen
  • Dieses Schutzkonzept basiert auf den Grundlagen für Schutzkonzept von Seilbahnen Schweiz.
  • Der Schutz und die Sicherheit aller Gäste und Mitarbeitenden hat oberste Priorität.
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Aussenbereichen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist.
  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und Personen mit ärztlichem Attest.
  • Die Abstandsregel von 1.50 m ist einzuhalten.
  • Die Gäste werden auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hingewiesen.
  • Gäste mit Krankheitssymptomen werden gebeten zu Hause zu bleiben.
  • SwissCovid App herunterladen und aktivieren, um Infektionsketten zu stoppen.
           
Massnahmen beim Skilift.
  • Die Warte- und Anstehbereiche werden mittels zusätlicher Markierungen und Signalisierungen geregelt.
  • Das Schutzkonzept setzt auf Eigenverantwortung und Respekt der Gäste sowie den Mitarbeitenden.
  • Die Mitarbeitenden wurden im Umgang mit dem Schutzmaterial geschult und damit ausgestattet.

Massnahmen bei der Kasse
  • Die Warte- und Anstehbereiche vor den Kassen werden mittels Markierungen und Signalisierungen geregelt.
  • Die Mitarbeitenden an den Kassen tragen einen Mund-Nasen-Schutz.    
 
Massnahmen im Ghöchstübli
  • Es gilt 2-G Regeln (Zertifikatspflicht ).
  • Die Maske darf nur abgenommen werden beim Tisch.
  • Die Abstandsregel von 1.50m beim Anstehen ist einzuhalten.
  • Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden.
  • Es findet eine bedarfsgerechte Reinigung von Oberflächen statt.
  • Wir sorgen für ein regelmässiges Lüften in den Gasträumen.
  • Sämtliche Mitarbeitende sind auf das Schutzkonzept geschult.
  • Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände.                           

Es gilt das Schutzkonzept für das Gastgewerbe unter COVID-19.
Verfügbar auf: https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/

Kontakt
Ernst Steiger ¦ 079 672 88 72 ¦ ernststeiger@bluewin.ch
Präsident
 

Das Schutzkonzept als PDF kann hier heruntergeladen werden.
Zurück zum Seiteninhalt